Talsperre

Eine Talsperre staut mit einem Absperrbauwerk in einem Tal ein Fließgewässer zu einem Stausee auf; dabei bilden die gegenüberliegenden Talflanken den seitlichen Halt der Talsperre und die Begrenzung des Stausees.

Die technisch-fachliche Definition ist: Eine Talsperre ist eine Anlage zum Stauen von fließendem Wasser (Stauanlage), die über den Querschnitt des Wasserlaufs hinaus die ganze Talbreite abschließt. Im Gegensatz dazu schließt ein Wehr nur den Querschnitt eines Wasserlaufs auf dessen Breite ab. Der Stauraum dient als Speicher (DIN 19700-11).

Die juristische Definition ist den Wassergesetzen der Länder zu entnehmen. In der Regel gilt eine Stauanlage von mehr als 5 m Höhe (gemessen von der Bauwerkskrone bis zum tiefsten Geländepunkt im Speicher) und mehr als 100.000 m³ Stauvolumen als Talsperre.[1] [2] Als Talsperren gelten Stauanlagen einschließlich ihrer Speicherbecken.

[Quelle: Seite „Talsperre“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. Oktober 2009, 17:48 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Talsperre&oldid=65550101 (Abgerufen: 15. Oktober 2009, 19:44 UTC)]

Liste der Talsperren in Deutschland, weiterführende Informationen http://www.talsperren.net/